Swiss Quality

Risikobeurteilung

Die nationale Gesetzgebung in der Schweiz und in den Mitgliedsländern der EU hinsichtlich Sicherheit im Umgang mit verfahrenstechnischen Anlagen und Maschinen fordert die Durchführung von Risikobeurteilungen und darauf basierend Massnahmen zur Risikominderung. Dabei hat der Inverkehrbringer bzw. der Betreiber einer Anlage oder einer Maschine die rechtliche Pflicht Konformität mit den geltenden Richtlinien herzustellen. Kommt der Inverkehrbringer bzw. der Betreiber dieser obligatorischen Pflicht nicht nach, ist er im Falle eines Schadensereignisses haftbar.

Oftmals sind sich die verantwortlichen Personenkreise dieser Gefahr nicht bewusst und gehen unwissentlich ein enormes rechtliches Risiko ein. Daher ist es ratsam sich von kompetenten Fachspezialisten beraten zu lassen, um abzuklären, welche Pflichten Sie als Inverkehrbringer oder Betreiber einer Anlage oder Maschine haben. Sprechen Sie uns an, damit wir für Sie abklären, ob Sie Ihre rechtlichen Pflichten erfüllen. Falls wir einen Handlungsbedarf feststellen, unterstützen wir Sie dabei Gefährdungen für Mensch und Umwelt zu identifizieren und die Auswirkungen bzw. die Eintrittswahrscheinlichkeit durch geeignete Massnahmen zu reduzieren und darüber hinaus rechtliche Sicherheit für Sie persönlich herzustellen.

Behördenengineering

Nicht immer gewährt der Gesetzgeber Inverkehrbringern oder Betreibern von Anlagen oder Maschinen eigenverantwortlich Konformität mit den geltenden Richtlinien und Regelwerken herzustellen. Dann muss meist ein Genehmigungsverfahren bei einer oder mehreren Behörden durchgeführt werden. Hierfür ist eine vollständige und einwandfreie Dokumentation eine wichtige Grundvoraussetzung.

Für unsere Kunden klären wir die Ansprüche der involvierten Behörden ab und erstellen einen Anforderungskatalog. Wir koordinieren den für das Zulassungsverfahren notwendigen Dokumentationsaufwand mit den verschiedenen, am Projekt beteiligten Gewerken und stellen die notwendige Dokumentation vollumfänglich zusammen. Wir reichen die Dokumente und Anträge fristgerecht ein und begleiten das Genehmigungsverfahren durch einen engen und konstruktiven Austausch mit den Behörden. Durch unser Behördenengineering sparen Sie bei der Realisierung Ihrer genehmigungspflichtigen Investition Zeit und Geld.

Wir helfen Ihnen Risiken zu identifizieren und Gegenmassnahmen zu ergreifen.

  • ISO 12100
  • HAZOP/PAAG
  • ATEX
  • FMEA

Je nach konkretem Anwendungsfall und Phase in der Entwicklung einer Anlage kommen unterschiedliche Methoden zur Beurteilung der von der Anlage ausgehenden Risiken zum Tragen. Wir unterstützen unsere Kunden bei der Durchführung von Risikobeurteilungen verfahrenstechnischer Anlagen. Unter anderem verfügen wir über die notwendige Fachkenntnis zur Durchführung von Sicherheitsbetrachtungen gemäss HAZOP bzw. PAAG-Verfahren, Risikobeurteilungen gemäss ISO 12100 und Beurteilungen hinsichtlich des Explosionsschutzes gemäss ATEX-Betriebsrichtlinie 1999/92/EG (ATEX 137) oder ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU (ATEX 114). Durch das ingenieurtechnische Fachwissen unserer Mitarbeiter, entwickeln wir geeignete Massnahmen, um die entdeckten Risiken zu minimieren und einen sicheren Betrieb der Anlage zu gewährleisten.